Liebe Kolleg*innen, liebe Freund*innen,
es hat sich herausgestellt, dass sich SHG wieder treffen können.
In den FAQ zur aktuellen Corona-Verordnung (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/FAQ-Haeufige-Fragen-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung_2020-05-14.pdf) findet sich folgendes:
„Treffen von Selbsthilfegruppen dürfen wieder stattfinden. Dabei müssen die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes und die Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 12. Mai 2020 (Az.: 15-5422/22) eingehalten sowie ein eigenes Hygienekonzept vorgehalten werden. Die zuständige kommunale Behörde kann das Konzept und seine Einhaltung überprüfen.“
Aktuelle Corona-Verordnung