Beitragsordnung des
Allgemeiner Behindertenverband Freistaat Sachsen e.V.
(Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 17.05.2008)
In der Satzung des Vereins ist die Beitragsordnung geregelt:
(siehe auch: https://www.abidsachsen.de/home/satzung-des-abid/)
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied hat das Recht – aktiv am Verbandsleben teilzunehmen, – Kandidaten für die Wahl zu benennen, – selbst zu kandidieren, – Verbands- Einrichtungen in Anspruch zu nehmen und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Hilfe und Beistand zu erhalten.
- Jedes Mitglied erkennt mit seinem Beitritt die Satzung an, verpflichtet sich, sie einzuhalten und regelmäßig Beitrag gemäß der Beitragsordnung zu entrichten.
- Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf das Verbandsvermögen.
Beschluss vom 17.05.2008:
- Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 3,00 €.
- Der Mitgliedsbeitrag ist zum Monatsende zu entrichten.
- Eine steuerlich absetzbare Bescheinigung über den jährlich entrichteten Beitrag wir durch die Geschäftsstelle Marienberg ausgestellt.
gezeichnet:
Jürgen Dürrschmidt
Vorsitzender